Norm
MRG §12 Abs3 CaRechtssatz
Die Ausnahmeregelung des § 12 Abs 4 MRG darf nicht auf den im § 12 Abs 3 MRG geregelten Fall des gesetzlichen Eintrittes eines Unternehmenserwerbers anstelle des Veräußerers in ein den Regelungen des MRG unterliegendes Geschäftsraumnutzungsverhältnis ausgedehnt werden.Die Ausnahmeregelung des Paragraph 12, Absatz 4, MRG darf nicht auf den im Paragraph 12, Absatz 3, MRG geregelten Fall des gesetzlichen Eintrittes eines Unternehmenserwerbers anstelle des Veräußerers in ein den Regelungen des MRG unterliegendes Geschäftsraumnutzungsverhältnis ausgedehnt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0070425Dokumentnummer
JJR_19850627_OGH0002_0060OB00605_8500000_001