Norm
ABGB §273Rechtssatz
Die Prüfung der Prozeßunfähigkeit betrifft nicht etwa bloß die Fähigkeit zur Abschätzung der Tragweite der Erteilung einer Vollmacht an den für die Prozeßführung ausersehenen Rechtsanwalt, sondern der Tragweite des Prozeßführungsauftrages.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0048985Dokumentnummer
JJR_19850627_OGH0002_0060OB00613_8500000_002