RS OGH 2016/11/30 3Ob547/85, 1Ob603/95, 3Ob2035/96b, 3Ob265/02w, 3Ob166/04i, 7Ob230/12t, 7Ob25/14y,

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Veröffentlicht am 03.07.1985
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Norm

CMR Art17 Z1

Rechtssatz

Wenn die Verladung nicht dem Frachtführer oblag, spielt die tatsächliche Mithilfe des Fahrers bei der Verladung keine Rolle, da diese Mithilfe nicht Gegenstand der vertraglichen Pflichten aus dem Frachtvertrag war und eine Handlung außerhalb des Haftungszeitraumes darstellte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0073835

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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