RS OGH 1985/7/3 3Ob76/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.07.1985
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Norm

EO §127 Abs2

Rechtssatz

Eine Barzuweisung des Ertragserlöses an den im Rang dem Betreibenden vorangehenden Höchstbetragsgläubiger darf nicht deshalb abgelehnt werden, weil seine Anmeldung an Zinsen unvollständig und daher nicht zu berücksichtigen war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0002645

Dokumentnummer

JJR_19850703_OGH0002_0030OB00076_8500000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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