RS OGH 1985/7/9 4Ob89/85

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Veröffentlicht am 09.07.1985
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Norm

AngG §23 VII
KO §25

Rechtssatz

Mangels jeglicher gesetzlicher Grundlage kann der einmal entstandene Anspruch auf Kündigungsentschädigung (Abfertigung) nicht durch nachträglich entstandene Umstände ganz oder auch nur teilweise wegfallen (4 Ob 13 - 18/85). Um so weniger können Umstände den bereits im Zeitpunkt des vorzeitigen Austritts entstandenen Anspruch auf Kündigungsentschädigung nachträglich aufheben, die in Wirklichkeit gar nicht entstanden sind, sondern möglicherweise entstanden wären, wenn der Arbeitnehmer nicht ausgetreten wäre, wie etwa die Kündigung gemäß § 25 KO.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Konkurs, Insolvenz, Entfall, Verlust, Auflösung, Ende, Beendigung, Angestellte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0028765

Dokumentnummer

JJR_19850709_OGH0002_0040OB00089_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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