Norm
MRG §30 Abs2 Z4 FRechtssatz
Aus der bloßen Gestattung der Untervermietung durch die seinerzeitigen Vermieter kann ein Schluß auf einen Verzicht auf den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 zweiter Fall MRG nicht gezogen werden (MietSlg 30387).Aus der bloßen Gestattung der Untervermietung durch die seinerzeitigen Vermieter kann ein Schluß auf einen Verzicht auf den Kündigungsgrund des Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 4, zweiter Fall MRG nicht gezogen werden (MietSlg 30387).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0070632Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008