RS OGH 2024/12/5 6Ob598/85; 7Ob691/85; 6Ob700/87; 1Ob221/99b; 5Ob88/01d; 3Ob51/03a; 1Ob212/03p; 7Ob3

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Veröffentlicht am 11.07.1985
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Rechtssatz

Der geschiedene Ehepartner kann dem auf titellose Benützung gestützten Räumungsbegehren das im Aufteilungsanspruch fortlebende Benützungsrecht an der Ehewohnung wirksam einwenden, so lange über den Aufteilungsanspruch noch nicht rechtskräftig abgesprochen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0009537

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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