RS OGH 1985/7/11 6Ob598/85, 7Ob196/10i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.07.1985
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Norm

MG §19 Abs2 Z11 A
MRG §14

Rechtssatz

Auf einen stillschweigenden Verzicht kann aus der Tatsache, dass der Eintrittsberechtigte in der Folge dem Vermieter gegenüber nicht durch positive Handlungen zu erkennen gab, er wolle an den Mietrechten festhalten, noch nicht geschlossen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0068461

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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