RS OGH 1985/7/11 7Ob608/85, 4Ob537/87, 8Ob634/87, 3Ob534/94, 4Ob506/96, 5Ob245/97h, 4Ob62/21b

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Veröffentlicht am 11.07.1985
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Norm

MRG §30 Abs2 Z7 C

Rechtssatz

Die Verwendung eines Gassenlokales zu bloßen Magazinszwecken erfüllt den neuen Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 7 MRG. Dem steht durchaus gleich, wenn ein Verkaufslokal nur noch als Lager verwendet wird, in das durchschnittlich nur einmal im Monat noch ein Kunde kommt, um Ware zu besichtigen und zu kaufen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0070381

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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