Norm
EO §7 BaRechtssatz
Die ersten beiden Absätze des § 7 EO behandeln die materielle Vollstreckbarkeit eines Exekutionstitels. Dabei ergänzt der erste Absatz § 1 EO und spricht aus, welche Erfordernisse ein dort aufgezählter Titel haben muß, um Grundlage einer Exekutionsbewilligung sein zu können. Fehlt eines dieser Merkmale, so mangelt es am Vollstreckungsspruch (Heller-Berger-Stix I 178).Die ersten beiden Absätze des Paragraph 7, EO behandeln die materielle Vollstreckbarkeit eines Exekutionstitels. Dabei ergänzt der erste Absatz Paragraph eins, EO und spricht aus, welche Erfordernisse ein dort aufgezählter Titel haben muß, um Grundlage einer Exekutionsbewilligung sein zu können. Fehlt eines dieser Merkmale, so mangelt es am Vollstreckungsspruch (Heller-Berger-Stix römisch eins 178).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0000494Dokumentnummer
JJR_19850724_OGH0002_0030OB00045_8500000_001