RS OGH 1985/8/27 10Os65/85

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Veröffentlicht am 27.08.1985
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Norm

StGB §6 A4
StGB §6 D
StGB §80 B

Rechtssatz

Für den Risikozusammenhang mit dem verpönten Erfolg ist das objektiv sorgfaltswidrige tatbestandsmäßige Verhalten maßgebend; auf der subjektiven Seite kann jedoch der betreffende Fahrlässigkeitsvorwurf auch durch eine dieser Tathandlung zeitlich vorgelagerte - ihrerseits keinen Risikozusammenhang herstellende, aber ebenfalls objektiv sorgfaltswidrige - Einlassungsfahrlässigkeit getragen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0089087

Dokumentnummer

JJR_19850827_OGH0002_0100OS00065_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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