Norm
ABGB §1112 CRechtssatz
Der bescheidmäßig erteilte Auftrag zur Übergabe bereits anläßlich der Grundabteilung in das öffentliche Gut übertragener Grundflächen hat kein Erlöschen des Bestandvertrages, den der im physischen Besitz belassene frühere Eigentümer über das öffentliche Gut abgeschlossen hat, zur Folge.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0021226Dokumentnummer
JJR_19850828_OGH0002_0010OB00628_8500000_001