RS OGH 1985/9/10 4Ob66/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.09.1985
beobachten
merken

Norm

AZG §10
DO.A §44
  1. AZG § 10 heute
  2. AZG § 10 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/2018
  3. AZG § 10 gültig von 01.05.1997 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 46/1997
  4. AZG § 10 gültig von 01.01.1972 bis 30.04.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 238/1971

Rechtssatz

Zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jahrelang eine Funktionszulage, welche zumindest teilweise zur Abdeckung von Überstundenleistungen bestimmt war und ist ihm aus den monatlichen Überstundennachweisen die Anzahl der Überstunden bekannt, ist es Sache des Arbeitnehmers in geeigneter Weise darüber zu unterrichten, ob die tatsächlich geleisteten Überstunden durch das - in Form der Funktionszulage - gezahlte Pauschale abgedeckt waren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0051752

Dokumentnummer

JJR_19850910_OGH0002_0040OB00066_8400000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten