RS OGH 1985/9/10 4Ob105/85

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Veröffentlicht am 10.09.1985
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Rechtssatz

Die in einem auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Vertrag (zusätzlich) vereinbarte (frühere) Kündigungsmöglichkeit darf nicht gegen zwingende Vorschriften über die Kündigung von Arbeitsverhältnissen verstoßen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Endigung, Angestellte, Befristung, Dispositionsfreiheit, Vertragsfreiheit, Zeitablauf, befristetes Dienstverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0028416

Dokumentnummer

JJR_19850910_OGH0002_0040OB00105_8500000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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