Norm
ABGB §777Rechtssatz
Auch ein wechselseitiges Testament im Umfang des freien Viertels ( § 1253 ABGB ) kann den Rechten der in der Folge übergangenen nachgeborenen Kinder nach § 777 ABGB keineswegs einen Abbruch tun.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0012860Dokumentnummer
JJR_19850912_OGH0002_0070OB00692_8400000_002