RS OGH 1985/9/12 7Ob692/84 (zOb693/84)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.1985
beobachten
merken

Norm

ABGB §777
ABGB §863 B
ABGB §863 H

Rechtssatz

In der bloßen Unterlassung einer neuen letztwilligen Verfügung nach der Geburt weiterer Kinder selbst durch viele Jahre kann kein zwingender Schluß auf eine Absicht des Erblassers abgeleitet werden, diese Kinder zu benachteiligen. Mindestens gleich schwer wiegt das Gegenargument, daß der Erblasser auf den Schutz dieser Kinder durch das Gesetz vertrauen konnte.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 692/84
    Entscheidungstext OGH 12.09.1985 7 Ob 692/84
    SZ 58/141

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0012862

Dokumentnummer

JJR_19850912_OGH0002_0070OB00692_8400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten