RS OGH 1985/9/16 1Ob619/85, 4Ob2129/96h

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Veröffentlicht am 16.09.1985
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Norm

ABGB §1325 E5

Rechtssatz

Für den vom Operateur verschuldeten Verlust der Gebärfähigkeit einer dreißigjährigen Mutter eines Kindes, bei der deswegen schwere psychische Schädigungen eingetreten sind, ist ein Schmerzengeld von S 300000,-- angemessen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0031272

Dokumentnummer

JJR_19850916_OGH0002_0010OB00619_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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