Norm
ABGB §1325 E5Rechtssatz
Für den vom Operateur verschuldeten Verlust der Gebärfähigkeit einer dreißigjährigen Mutter eines Kindes, bei der deswegen schwere psychische Schädigungen eingetreten sind, ist ein Schmerzengeld von S 300000,-- angemessen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0031272Dokumentnummer
JJR_19850916_OGH0002_0010OB00619_8500000_001