RS OGH 1985/9/18 9Os123/85

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Veröffentlicht am 18.09.1985
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Norm

StGB §94

Rechtssatz

Die tatsächliche Möglichkeit einer Hilfeleistung durch den Verursacher einer Körperverletzung stellt eine (von ihrer Zumutbarkeit als einem Schuldelement zu unterscheidende) ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0093199

Dokumentnummer

JJR_19850918_OGH0002_0090OS00123_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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