RS OGH 1985/9/19 12Os99/85

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Veröffentlicht am 19.09.1985
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Norm

StGB §16 E
StGB §28 Cb
StGB §125
StGB §129

Rechtssatz

Qualifizierter Versuch: Nach strafaufhebendem Rücktritt vom Versuch des Einbruchsdiebstahls bleibt die bereits vollendete Sachbeschädigung selbständig strafbar; kommt doch eine Konsumtion der Begleittat durch eine in konkreten Fall straflose Haupttat schon begrifflich nicht in Betracht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0090465

Dokumentnummer

JJR_19850919_OGH0002_0120OS00099_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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