RS OGH 1985/9/23 11Os126/85

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Veröffentlicht am 23.09.1985
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Norm

StGB §38 Abs1

Rechtssatz

Zur Frage der Festsetzung eines Anrechnungsmaßstabes durch den OGH im Falle der rechtsirrigen Unterlassung des Ausspruchs einer Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall der Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0091732

Dokumentnummer

JJR_19850923_OGH0002_0110OS00126_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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