RS OGH 1985/9/26 13Os135/85

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Veröffentlicht am 26.09.1985
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Rechtssatz

Bei einem in der Entwicklungsstufe des Versuchs gebliebenem Delikt stellt sich (mangels Erfolgseintritts) das Kausalitätsproblem und Zurechnungsproblem gar nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0090499

Dokumentnummer

JJR_19850926_OGH0002_0130OS00135_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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