RS OGH 1985/10/1 4Ob113/85

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Veröffentlicht am 01.10.1985
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Norm

AZG §26
  1. AZG § 26 heute
  2. AZG § 26 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/2018
  3. AZG § 26 gültig von 01.01.2016 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 152/2015
  4. AZG § 26 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2014
  5. AZG § 26 gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2007
  6. AZG § 26 gültig von 01.05.1997 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 46/1997
  7. AZG § 26 gültig von 01.07.1994 bis 30.04.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 446/1994

Rechtssatz

Selbst wenn der Arbeitgeber durch die eingehaltene Vorgangsweise der Bestimmung des § 26 AZG nicht Genüge getan hätte, kann sich der Arbeitnehmer, der selbst regelmäßig die detaillierten Aufzeichnungen über seine Arbeitsstunden verfaßte, die der Arbeitgeber dann prüfte und akzeptierte und dem so das Ausmaß der erbrachten Arbeitsleistungen immer wieder deutlich vor Augen geführt wurde, nicht darauf berufen, er wäre durch eine (allfällige) Verletzung der Arbeitgeberpflicht des § 26 Abs 1 AZG an der Geltendmachung von Überstunden innerhalb der kollektivvertraglich normierten Fallfrist gehindert worden.Selbst wenn der Arbeitgeber durch die eingehaltene Vorgangsweise der Bestimmung des Paragraph 26, AZG nicht Genüge getan hätte, kann sich der Arbeitnehmer, der selbst regelmäßig die detaillierten Aufzeichnungen über seine Arbeitsstunden verfaßte, die der Arbeitgeber dann prüfte und akzeptierte und dem so das Ausmaß der erbrachten Arbeitsleistungen immer wieder deutlich vor Augen geführt wurde, nicht darauf berufen, er wäre durch eine (allfällige) Verletzung der Arbeitgeberpflicht des Paragraph 26, Absatz eins, AZG an der Geltendmachung von Überstunden innerhalb der kollektivvertraglich normierten Fallfrist gehindert worden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0051978

Dokumentnummer

JJR_19851001_OGH0002_0040OB00113_8500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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