Norm
ABGB §1284 AfRechtssatz
Die Bereitschaft des Liegenschaftseigentümers, künftig das Eigentum an dem geschlossenen Hof in der Form der bäuerlichen Übergabe auf den Antragsteller zu übertragen, ohne daß der Inhalt des beabsichtigten Übergabsvertrages auch nur besprochen worden wäre, verschaft diesem keinen klagbaren Anspruch auf Übergabe der Liegenschaft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0022557Dokumentnummer
JJR_19851002_OGH0002_0030OB00589_8500000_001