RS OGH 1985/10/2 3Ob110/85, 5Ob533/91, 1Ob190/99v, 1Ob137/05m, 1Ob49/07y, 3Ob245/09i

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Veröffentlicht am 02.10.1985
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Norm

ZPO §502 Abs4 Z1 HII

Rechtssatz

Wer ein Rechtsmittel erhoben hat, kann sich auch dagegen zur Wehr setzen dass es als verspätet zurückgewiesen wird, wenn die Annahme der Verspätung auf einer unrichtigen Auslegung der Verfahrensgesetze beruht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0042822

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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