RS OGH 1985/10/3 7Ob597/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.10.1985
beobachten
merken

Norm

ABGB §861
ABGB §1284

Rechtssatz

Wohnungsrecht, Verpflegsauszug, Betreuung und Pflege, Rechte für Angehörige sind auch aus objektiver Sicht gerade bei einem Übergabsvertrag keinesfalls unwesentlich, da die einen Teil des vom Übernehmer zu leistenden Entgelts darstellen und in einem erheblichen Ausmaß der wirtschaftlichen Absicherung des Übergebers dienen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0013967

Dokumentnummer

JJR_19851003_OGH0002_0070OB00597_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten