Norm
ABGB §861Rechtssatz
Wohnungsrecht, Verpflegsauszug, Betreuung und Pflege, Rechte für Angehörige sind auch aus objektiver Sicht gerade bei einem Übergabsvertrag keinesfalls unwesentlich, da die einen Teil des vom Übernehmer zu leistenden Entgelts darstellen und in einem erheblichen Ausmaß der wirtschaftlichen Absicherung des Übergebers dienen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0013967Dokumentnummer
JJR_19851003_OGH0002_0070OB00597_8500000_001