Norm
MRG §1 Abs4 Z1Rechtssatz
Auch die mit beträchtlichen Kosten erfolgten Umbauarbeiten und die Adaptierung des Stallgebäudes und Tennengebäudes für die Zwecke eines modernen Verbrauchermarktes können die im § 1 Abs 4 Z 1 MRG als Voraussetzung für die eingeschränkte Geltung der Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes geforderte Neuerrichtung nicht ersetzten.Auch die mit beträchtlichen Kosten erfolgten Umbauarbeiten und die Adaptierung des Stallgebäudes und Tennengebäudes für die Zwecke eines modernen Verbrauchermarktes können die im Paragraph eins, Absatz 4, Ziffer eins, MRG als Voraussetzung für die eingeschränkte Geltung der Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes geforderte Neuerrichtung nicht ersetzten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0069257Dokumentnummer
JJR_19851015_OGH0002_0050OB00080_8500000_001