RS OGH 1985/10/15 5Ob80/85, 5Ob85/93, 5Ob134/99p, 5Ob229/00p, 5Ob23/02x, 5Ob284/03f

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Veröffentlicht am 15.10.1985
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Norm

MRG §1 Abs4 Z1

Rechtssatz

Auch die mit beträchtlichen Kosten erfolgten Umbauarbeiten und die Adaptierung des Stallgebäudes und Tennengebäudes für die Zwecke eines modernen Verbrauchermarktes können die im § 1 Abs 4 Z 1 MRG als Voraussetzung für die eingeschränkte Geltung der Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes geforderte Neuerrichtung nicht ersetzten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0069257

Dokumentnummer

JJR_19851015_OGH0002_0050OB00080_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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