RS OGH 1985/10/15 4Ob363/85, 4Ob1060/94

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Veröffentlicht am 15.10.1985
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Norm

BZG §2 Abs2

Rechtssatz

Ein gemieteter Saal in dem durch fünf Tage Teppich ausgestellt werden, ist eine Betriebsstätte im Sinne des § 2 Abs 2 BZG (§ 46 Abs 1 GewO) auch wenn weder Verkäufe vorgenommen noch Bestellungen entgegengenommen wurden. Teppichausstellung IV.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0052898

Dokumentnummer

JJR_19851015_OGH0002_0040OB00363_8500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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