RS OGH 1985/10/17 6Ob643/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.1985
beobachten
merken

Norm

ABGB §1294
ABGB §1297

Rechtssatz

Einem Vertragspartner kann die objektive verfehlte Inanspruchnahme vertraglicher Rechte dann nicht immer als Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, wenn die Vertragswidrigkeit dieser Rechtsverfolgung im nachhinein erst im Wege richterlicher Vertragsergänzung festgestellt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0022492

Dokumentnummer

JJR_19851017_OGH0002_0060OB00643_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten