RS OGH 1985/10/24 8Ob49/85, 2Ob18/01p

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Veröffentlicht am 24.10.1985
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Norm

StVO §93 Abs1

Rechtssatz

Unbeachtlichkeit des Einwandes einer Gemeinde, daß sie nur über beschränkte Möglichkeiten zur Schneeräumung verfüge. Es oblag ihr, in geeigneter Weise für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach § 93 Abs 1 StVO, die sie in gleicher Weise treffen wie jeden anderen Anrainer, Sorge zu tragen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0075579

Dokumentnummer

JJR_19851024_OGH0002_0080OB00049_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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