RS OGH 1985/10/30 3Ob569/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.10.1985
beobachten
merken

Norm

AO §20 Abs1

Rechtssatz

Ist die Aufrechnung bei Eröffnung des Ausgleichsverfahrens bereits vollzogen, unterliegt sie nicht den im § 20 Abs 1 AO verfügten Einschränkungen; diese beziehen sich nur auf Aufrechnungen während des Ausgleichsverfahrens.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0051643

Dokumentnummer

JJR_19851030_OGH0002_0030OB00569_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten