RS OGH 1985/10/30 3Ob1515/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.10.1985
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Norm

ABGB §914 IIIh
PatG 1970 §35
PatG 1970 §43 Abs2

Rechtssatz

In Lizenzverträgen vorgesehene Zahlungen zur Anmeldung von Patenten sind durchaus üblich, wenn die Kosten für den Erwerb der Patente sehr beträchtlich sind und die Leistungsfähigkeit des Lizenzgebers übersteigen. Bei solchen Zahlungen ist in jedem Einzelfall festzustellen, was die Parteien für den Fall einer vorzeitigen Auflösung des Lizenzvertrages wirklich vereinbart und gemeint haben. Es ist nicht unüblich, daß das alleinige Risiko dem Lizenznehmer aufgebürdet wird. Für unklare Fälle bietet sich eine anteilige Rückerstattungspflicht im Verhältnis der ursprünglich beabsichtigten und wirklichen Vertragsdauer an.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 1515/85
    Entscheidungstext OGH 30.10.1985 3 Ob 1515/85

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0030756

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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