RS OGH 1985/11/7 7Ob636/85, 8Ob620/87, 4Ob503/91, 5Ob133/92, 7Ob555/93, 3Ob47/97a, 2Ob185/14s, 9ObA1

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Veröffentlicht am 07.11.1985
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Norm

ABGB §916 A

Rechtssatz

Wer sich auf ein Scheingeschäft beruft, muss das Vorliegen der Voraussetzungen hiefür beweisen. Entscheidende Bedeutung kommt hiebei der Absicht der Beteiligten zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0018129

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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