RS OGH 2014/5/21 1Ob629/85, 7Ob59/03g, 3Ob73/14b

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Veröffentlicht am 13.11.1985
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Rechtssatz

Syndikatsverträge (Stimmrechtsbindungsverträge), also Verträge, deren wesentlicher Bestandteil die Regelung der Ausübung des Stimmrechtes in einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft ist, sind schuldrechtlicher Natur. Wenn sie nicht nur für einzelne Abstimmungen geschlossen wurden, sind sie als Dauerschuldverhältnis zu qualifizieren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0022482

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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