Rechtssatz
Die mehreren Teilakte eines fortgesetzten Delikts werden durch die (in jeweils normspezifisch differenzierender Auslegung zu ermittelnden) rechtlichen Konsequenzen eines sie alle umfassenden, auf einen einheitlichen Gesamterfolg ausgerichteten Gesamtvorsatzes zu einer in verschiedenen Belangen des materiellen Rechts relevanten (materiellrechtlichen) rechtlichen (Handlungseinheit) Einheit verbunden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0090779Im RIS seit
20.11.1985Zuletzt aktualisiert am
07.08.2025