RS OGH 1985/11/20 10Os211/84

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Veröffentlicht am 20.11.1985
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Rechtssatz

Tauglichkeitsprüfung aus der "ex ante"-Sicht eines unbefangenen Beobachters, der den Tatplan kennt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0090243

Im RIS seit

20.11.1985

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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