Norm
ABGB §1369Rechtssatz
Ist der Erlag einer Barkaution oder die Beibringung einer Bankgarantie vereinbart, so wird dem nicht durch Hingabe eines Sparbuches, über das nur gemeinsam verfügt werden könnte, entsprochen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0032253Dokumentnummer
JJR_19851121_OGH0002_0070OB00641_8500000_001