RS OGH 1985/11/21 7Ob652/85

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Veröffentlicht am 21.11.1985
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Norm

ABGB §1413
ABGB §1438 Aa
ABGB §1438 E

Rechtssatz

Die Verrechnung einer Schuld mit einem beim Gläubiger (KG) bestehenden persönlichen Privatkonto des Schuldners, das bereits vorher einen Passivsaldo aufwies, kann nicht einer Tilgung durch Aufrechnung oder im Wege einer Hingabe an Zahlung Statt gleichgehalten werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0033345

Dokumentnummer

JJR_19851121_OGH0002_0070OB00652_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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