Norm
ABGB §1413Rechtssatz
Die Verrechnung einer Schuld mit einem beim Gläubiger (KG) bestehenden persönlichen Privatkonto des Schuldners, das bereits vorher einen Passivsaldo aufwies, kann nicht einer Tilgung durch Aufrechnung oder im Wege einer Hingabe an Zahlung Statt gleichgehalten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0033345Dokumentnummer
JJR_19851121_OGH0002_0070OB00652_8500000_002