RS OGH 1985/11/28 13Os157/85, 15Os48/95, 14Os71/10p, 11Os44/14a

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Veröffentlicht am 28.11.1985
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Norm

StGB §142 Abs2 Ga

Rechtssatz

Eine wenngleich beträchtliche Kraftentfaltung des Täters, die allein dem Entreißen des festgehaltenen Gegenstandes, nicht aber einer darüber hinausgehenden Beeinträchtigung des Opfers diente, kann nicht als Anwendung erheblicher (räuberischer) Gewalt beurteilt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0094367

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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