RS OGH 1985/11/28 6Ob689/85

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Veröffentlicht am 28.11.1985
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Norm

ABGB §364 A
ABGB §364a
  1. ABGB § 364 heute
  2. ABGB § 364 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003
  3. ABGB § 364 gültig von 01.01.1917 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
  1. ABGB § 364a heute
  2. ABGB § 364a gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Das das Forstgesetz Vorschriften über die Durchführung von Waldbewirtschaftungsarbeiten unter Verwendung von Feuer enthält, rechtfertigt noch nicht die Analogie zu § 364a ABGB. Greift deshalb bei Abbrennarbeiten auf einem Waldgrundstück das Feuer auf den Nachbargrund über, so rechtfertigt dieser Umstand allein noch keinen aus dem Nachbarrecht abgeleiteten verschuldensunabhängigen Ausgleichsanspruch.Das das Forstgesetz Vorschriften über die Durchführung von Waldbewirtschaftungsarbeiten unter Verwendung von Feuer enthält, rechtfertigt noch nicht die Analogie zu Paragraph 364 a, ABGB. Greift deshalb bei Abbrennarbeiten auf einem Waldgrundstück das Feuer auf den Nachbargrund über, so rechtfertigt dieser Umstand allein noch keinen aus dem Nachbarrecht abgeleiteten verschuldensunabhängigen Ausgleichsanspruch.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0010634

Dokumentnummer

JJR_19851128_OGH0002_0060OB00689_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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