Norm
MRG §16 Abs1 Z6Rechtssatz
Die durch eine Standardverbesserung bezweckte Hebung der Wohnqualität kann durchaus schon durch die Zusammenlegung zweier vorerst selbstständiger Wohnungen bei geringem technischen und finanziellen Aufwand erreicht werden. Durch diese Maßnahme wird eine der im § 16 Abs 1 Z 6 MRG geforderten Voraussetzungen erfüllt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0069812Dokumentnummer
JJR_19851203_OGH0002_0050OB00103_8500000_001