RS OGH 1985/12/3 5Ob103/85

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Veröffentlicht am 03.12.1985
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Norm

MRG §16 Abs1 Z6

Rechtssatz

Die durch eine Standardverbesserung bezweckte Hebung der Wohnqualität kann durchaus schon durch die Zusammenlegung zweier vorerst selbstständiger Wohnungen bei geringem technischen und finanziellen Aufwand erreicht werden. Durch diese Maßnahme wird eine der im § 16 Abs 1 Z 6 MRG geforderten Voraussetzungen erfüllt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0069812

Dokumentnummer

JJR_19851203_OGH0002_0050OB00103_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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