RS OGH 1985/12/4 3Ob631/85, 3Ob573/85, 3Ob539/85, 8Ob584/85, 7Ob512/86, 6Ob17/21z

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Veröffentlicht am 04.12.1985
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Norm

ABGB §859

Rechtssatz

Als Ausfluß des im österr. bürgerlichen Recht grundsätzlich geltenden Prinzips der Vertragsfreiheit ergibt sich die sogenannte Gestaltungs- oder Inhaltsfreiheit, die es den Parteien insbesondere erlaubt, einerseits im Gesetz nicht geregelte atypische Verträge, aber anderseits auch sogenannte gemischte Verträge abzuschließen, die aus verschiedenen gesetzlich geregelten ( oder ungeregelten ) Vertragsarten zusammengesetzt sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0013938

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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