RS OGH 1985/12/4 3Ob631/85, 3Ob573/85, 3Ob539/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.12.1985
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Norm

ABGB §877
ABGB §1063

Rechtssatz

Wenn bei einer Drittfinanzierung auch vom Wegfall des Kreditvertrages auszugehen ist , hat im Rahmen der Rückabwicklung der " Kreditnehmer " nicht einfach die " Kreditsumme " zu vergüten .

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0016330

Dokumentnummer

JJR_19851204_OGH0002_0030OB00631_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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