RS OGH 1985/12/10 4Ob161/85, 9ObS28/89

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Veröffentlicht am 10.12.1985
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Norm

ArbPlSichG §14 Abs2
BAG §18

Rechtssatz

Auf die gesetzliche Behaltefrist des § 18 Abs 1 BAG ist die Bestimmung des § 14 Abs 2 ArbPlSichG über die Hemmung dieser Frist durch den Präsenzdienst ohne Rücksicht auf die Vereinbarung eines befristeten Arbeitsverhältnisses anzuwenden. Der Lehrberechtigte ist zur Weiterverwendung des ausgelernten Lehrlings während der Behaltezeit verpflichtet, gleichgültig ob er mit dem Lehrling einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag abschließt. Der Ablauf der viermonatigen Frist des § 18 Abs 1 BAG wird sohin auch in jedem Fall durch den Präsenzdienst gehemmt.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 161/85
    Entscheidungstext OGH 10.12.1985 4 Ob 161/85
    Veröff: SZ 58/198 = RdW 1986,153 = Arb 10511
  • 9 ObS 28/89
    Entscheidungstext OGH 22.11.1989 9 ObS 28/89
    Auch; nur: Der Ablauf der viermonatigen Frist des § 18 Abs 1 BAG wird sohin auch in jedem Fall durch den Präsenzdienst gehemmt. (T1) Veröff: EvBl 1990/84 S 374

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0051268

Dokumentnummer

JJR_19851210_OGH0002_0040OB00161_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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