Norm
StGB §42Rechtssatz
Das Erfordernis einer geringen Schuld des Täters (§ 42 Abs 1 Z 1 StGB) bezieht sich beim Vergehen nach § 287 Abs 1 StGB (nicht auf die Rauschtat sondern) auf die Herbeiführung des Rauschzustands.Das Erfordernis einer geringen Schuld des Täters (Paragraph 42, Absatz eins, Ziffer eins, StGB) bezieht sich beim Vergehen nach Paragraph 287, Absatz eins, StGB (nicht auf die Rauschtat sondern) auf die Herbeiführung des Rauschzustands.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0091525Dokumentnummer
JJR_19851210_OGH0002_0100OS00139_8500000_001