RS OGH 1985/12/12 6Ob35/85

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Veröffentlicht am 12.12.1985
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Norm

GmbHG §5
HGB §18

Rechtssatz

Unter einer "FRUCHTRIESE" Getränke GmbH verstehen die beteiligten Verkehrskreise zwanglos eine Gesellschaft, die auf dem Gebiet der Erzeugung oder des Handels mit Fruchtsäften eine Spitzenstellung einnimmt. Von einer Spitzenleistung einer neu gegründeten und nur mit dem Mindestkapital ausgestatteten GmbH kann nicht gesprochen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0059855

Dokumentnummer

JJR_19851212_OGH0002_0060OB00035_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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