RS OGH 1985/12/17 10Os142/85, 14Ns12/15y

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Veröffentlicht am 17.12.1985
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Norm

StGB §146 C3
StGB §146 D

Rechtssatz

Bei Herauslockung eines Mietwagens tritt der Vermögensschaden des Vermieters - und damit vollendeter Betrug - schon mit der Übergabe an den vergeblichen Mieter ein und nicht erst dadurch, daß der Täter nach Ablauf der Mietdauer den Mietgegenstand nicht vereinbarungsgemäß zurückgibt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0094508

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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