Norm
StGB §146 C3Rechtssatz
Bei Herauslockung eines Mietwagens tritt der Vermögensschaden des Vermieters - und damit vollendeter Betrug - schon mit der Übergabe an den vergeblichen Mieter ein und nicht erst dadurch, daß der Täter nach Ablauf der Mietdauer den Mietgegenstand nicht vereinbarungsgemäß zurückgibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0094508Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.06.2015