RS OGH 2017/6/20 3Ob588/85, 2Ob236/16v

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Veröffentlicht am 18.12.1985
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Norm

KautSchG §3

Rechtssatz

Selbst wenn man in ausdehnender Interpretation des § 3 KautSchG "Umgehungsgeschäfte" durch Einschaltung eines Dritten in den Schutzzweck der Norm einbeziehen wollte, müßte jedenfalls verlangt werden, daß der in Frage stehende Dritte zumindest davon Kenntnis hat, daß das von ihm mit dem Dienstnehmer abgeschlossene Rechtsgeschäft den Zweck hat, die Aufrechterhaltung des Arbeitsplatzes des Dienstnehmers sicherzustellen.Selbst wenn man in ausdehnender Interpretation des Paragraph 3, KautSchG "Umgehungsgeschäfte" durch Einschaltung eines Dritten in den Schutzzweck der Norm einbeziehen wollte, müßte jedenfalls verlangt werden, daß der in Frage stehende Dritte zumindest davon Kenntnis hat, daß das von ihm mit dem Dienstnehmer abgeschlossene Rechtsgeschäft den Zweck hat, die Aufrechterhaltung des Arbeitsplatzes des Dienstnehmers sicherzustellen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Arbeitnehmer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0063455

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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