Norm
EO §37 HRechtssatz
Ist strittig, ob ein behauptetes Vermächtnis ein Recht ist, das die bewilligte Räumung einer Wohnung nach § 37 EO unzulässig machen würde, ist das Berufungsgericht nicht an die Bewertungsvorschriften des § 58 JN gebunden.Ist strittig, ob ein behauptetes Vermächtnis ein Recht ist, das die bewilligte Räumung einer Wohnung nach Paragraph 37, EO unzulässig machen würde, ist das Berufungsgericht nicht an die Bewertungsvorschriften des Paragraph 58, JN gebunden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0000986Dokumentnummer
JJR_19851218_OGH0002_0030OB00087_8500000_003