RS OGH 1986/1/9 3Ob521/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.01.1986
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Norm

GmbHG §25

Rechtssatz

Der Geschäftsführer hat die Gesellschafter auf ein Ungleichgewicht zwischen Kapitalausstattung und Umfang der unternehmerischen Tätigkeit der Gesellschaft eindringlich hinzuweisen. Die Geschäftsführer müssen auch von sich aus darauf bedacht sein, ein solches Ungleichgewicht durch entsprechende Geschäftsführungsmaßnahmen zu vermeiden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0059491

Dokumentnummer

JJR_19860109_OGH0002_0030OB00521_8400000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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