Norm
EO §402 Abs1 ARechtssatz
§ 521a ZPO ist auch dann anzuwenden, wenn der Sicherungsantrag vom Erstgericht ohne Anhörung des Gegners abgewiesen wurde.Paragraph 521 a, ZPO ist auch dann anzuwenden, wenn der Sicherungsantrag vom Erstgericht ohne Anhörung des Gegners abgewiesen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0005672Dokumentnummer
JJR_19860114_OGH0002_0040OB00405_8500000_001